Im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Das Aufgabenfeld umfasst u. a.
• Beratungs- und Unterstützungsangebote bei nichtverheirateten Eltern nach Geburt des Kindes
gem. §§ 18 und 52 a SGB VIII zur Klärung von Fragen der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen
• Vertretung von Kindern und Jugendlichen als gesetzlicher Vertreter (Beistand)
gem. § 55 SGB VIII in Verbindung
mit § 1712 BGB
• Berechnung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (außergerichtliche und gerichtliche Festsetzung)
• Einforderung des Unterhaltes einschließlich eventuell notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
• Abwicklung der im Rahmen der Fallbearbeitung anfallenden Korrespondenz mit sozialen Diensten,
Sozialleistungsträgern, Rechtsanwälten, dem Familiengericht, etc.
• Beurkundungen gem. § 59 SGB VIII
Sie erfüllen folgendes Anforderungsprofil:
• Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2.1 oder Verwaltungslehrgang II
• ausgeprägte Sozialkompetenz
• Einfühlungsvermögen im Umgang mit Alleinerziehenden
• Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
• besondere Kommunikationsfähigkeiten bei Vermittlung zwischen zerstrittenen Elternteilen
• fundierte Kenntnisse im Umgang mit der EDV bzw. die Bereitschaft, sich in die zur Aufgabenerfüllung benötigten
Programme einzuarbeiten
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungen von Frauen sowie geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht.
Beide Personengruppen werden bei sonst gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Für weitergehende Auskünfte zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen die Fachdienstleiterin Ilka Cohrs (Tel. 05451 931 5101), zur Verfügung. Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantwortet Ihnen die Personalabteilung, Kira Steinfeldt (Tel. 05451 931 1113).
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